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Hi all...
Leider gibt es nochmals einige Kleinigkeiten, die an den Statuten geaendert
werden muessen, nachdem diese nun von einem Rechtsanwalt des
Handelsregisteramts unter die Lupe genommen wurden.
Obwohl letztes mal einige Kritik aufkam, bleibt uns momentan nichts anderes
uebrig, als nochmals eine Abstimmung ueber EMAIL durchzufuehren. Ansonsten
muessten wir eine 'richtige' Generalversammlung einberufen.
Diesmal sind die Aenderungen wiederum kleiner Art:
Absatz 1 (neu) : Name und Sitz des Vereins
Absatz 4 : Die Vereinsbesammlung ist ebenfalls Organ des Vereins
der alte Absatz 7.1 wurde hierher gezuegelt.
Absatz 9 (mod) : Der Verein MUSS zuerst aufgeloest werden, erst danach
kann der HR Eintrag geloescht werden. (nicht umgekehrt)
Absatz 9.5 (del) : Dieser Absatz wurde ersatzlos gestrichen. Die Belege
sind NICHT Bestandteil der Statuten.
Modalitaeten:
Laut Statuten, ist der Vorstand berechtig, Abstimmungen auf elektronischem
Weg durchzufuehren. Er hat folgenden Ablauf bestimmt:
Die neuen Statuten gelten als angenommen, falls nicht innerhalb von 14
Tagen eine Mehrheit der Stimmberechtigten diese Ablehnen. Die Abstimmung
gilt als gueltig, sofern 25% oder mehr der stimmberechtigten Mitglieder
ihre Meinung kundtun.
Ich bitte Euch, Eure Stimme abzugeben, indem ihr Mail an:
yes(a)trash.net sendet, wenn ihr FUER die neuen Statuten stimmt.
no(a)trash.net sendet, wenn ihr GEGEN die neuen Statuten stimmt.
Um Missbrauch vorzubeugen, wird der Erhalt Eurer Stimme und dessen Inhalt
vom Aktuar Glenn Oberholzer mit einem PGP signierten Mail bestaetigt.
Merci und Gruss
Lukas Karrer
Sysadmin, i. A. des Vorstandes
PS: Dies sollte die letzte Email-Abstimmung sein. Ein entsprechendes
CGI-Script, das online-Wahlen durchfuehren laesst, ist von Daniel Juchli in
Bearbeitung. Merci!
Hier noch die neuen Statuten:
=2E . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
=2E
=2E t r a s h . n e t
=2E
=2E S t a t u t e n
=2E
=2E Version 3, 2.9. 98
=2E
=2E . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Im gesamten Text ist die weibliche Form jeweils eingeschlossen, auch wenn
nicht ausdruecklich erwaehnt.
1 Name und Sitz des Vereins
1.1 Name
Unter dem Namen "trash.net"
1.2 Sitz
besteht mit Sitz in Wald, ZH ein Verein im Sinne von ZGB Art. 60
ff. von unbestimmter Dauer.
2 Vereinszweck
Foerderung und Verbreitung von nichtkommerziellen Internet-Inhalten
und Bereitstellung hierzu notwendiger Plattformen, insbesondere Hard- und
Software sowie weitere dazu notwendige Infrastruktur. Der Verein versucht,
seine Dienstleistungen auch interessierten Nichtmitgliedern in
eingeschraenktem Masse anzubieten.
3 Mittel des Vereins
Die Mittel von
trash.net bestehen aus Spenden und
Mitgliederbeitraegen, allenfalls aus Sponsoringbeitraegen und
Werbeeinnahmen.
4 Organe
4.1 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, namentlich
Praesident, Aktuar und Kassier, die von der Vereinsversammlung gewaehlt
werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer fuer den
Vorstand betraegt ein Jahr. Wiederwahl ist moeglich. Der Vorstand ist
besorgt um die Einrichtung und Wartung der von den Mitgliedern in der
Vereinsversammlung festgelegten Dienstleistungen. Es liegt in den
Kompetenzen des Vorstandes, in diesem Zusammenhang einen
System-Administrator auf unbestimmte Zeit einzusetzen. Der Vorstand ist
ausdruecklich nicht darum besorgt, diese Dienstleistungen ohne zeitlichen
Unterbruch und in gleichbleibendem Umfang anzubieten. Der Vorstand oder die
Mitgliederversammlung kann den System-Administrator aus wichtigen Gruenden
mit sofortiger Wirkung seines Amtes entheben. Der System-Administrator kann
seine Aufgaben und Kompetenzen nach Absprache mit dem Vorstand an geeignete
Personen und Institutionen abtreten. Der Vorstand ist ebenso darum besorgt,
den Vereinszweck in eine Corporate Identity umzusetzen.
Ausserdem koennen einzelnen Mitgliedern vom Vorstand adaequate Privilegien
gewaehrt werden, insbesondere erweiterte Dienste, Erlassung des
Mitgliederbeitrages oder Ernennung zum Ehrenmitglied. Der Vorstand gibt
sich ein Organisationsreglement. Er kann Beschluesse sowohl an gemeinsamen
Sitzungen faellen, als auch auf dem Zirkularweg, mittels elektronischer
Post oder anderer geeigneter Kommunikationsmittel, siehe auch 8.2.
4.2 Vereinsversammlung
Die jaehrliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.
Mitglieder und Ehrenmitglieder werden persoenlich eingeladen. Willkommen
sind auch Freunde des Vereins und Interessierte. Stimmberechtigt sind alle
Mitglieder, welche nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen werden muessen.
Der Vorstand laedt die Mitglieder rechtzeitig ein. In besonderen Faellen
kann die Einladung sowie die Mitgliederversammlung selbst auf
elektronischem Weg stattfinden. Siehe auch 8.
5 Mitglieder
5.1 Ein- und Austritt von Mitgliedern
Der Ein- oder Austritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Ein
Mitglied gilt als provisorisch aufgenommen, wenn der Mitgliederbeitrag
bezahlt und der Antrag vom Vorstand gutgeheissen wurde. Es wird
ausdruecklich darauf hingewiesen, dass mit der Bezahlung des
Mitgliederbeitrags keinerlei rechtlicher Anspruch auf jegwelche
Dienstleistungen besteht. Insbesondere kommt
trash.net keinerlei
Verantwortung zu in Bezug auf Datenschutz und Datenverluste, namentlich
Mailverlust oder verschwinden von Dateien auf dem
trash.net Server.
5.2 Mitgliederbeitrag
Der jaehrliche Mitgliederbeitrag wird vom Vorstand aufgrund des von
der Mitgliederversammlung verabschiedeten Budgets festgesetzt. Dieser darf
maximal SFr 50.- fuer Verdienende und SFr 20.- fuer Schueler / Studenten
betragen.
5.3 Ausschliessung von Mitgliedern
Ein Benutzer oder Mitglied kann ohne Angabe von Gruenden mit
sofortiger Wirkung vom Vorstand der Zugang zu den Diensten voruebergehend
sperren.
Ein Benutzer oder Mitglied muss vom Vorstand verwarnt oder
gegebenfalls von den Diensten ausgeschlossen werden, wenn es vorsaetzlich,
mehrfach oder schwerwiegend gegen die Benutzerordnung verstoesst.
6 Benutzer
Fuer Nicht-Mitglieder gelten spezielle Benutzungsbestimmungen, die
sich nach der Auslastung von
trash.net durch seine Mitglieder richten.
7 Benutzerordnung
Der Vorstand erlaesst gemeinsam mit dem System-Administrator die
Benutzungsvorschriften, die fuer alle Mitglieder und Benutzer in gleichem
Umfang bindend sind. Die jeweils gueltige Benutzerordnung findet sich auf
dem
trash.net Server. =C4nderungen der Benutzerordnung werden gueltig, sobal=
d
sie fuer alle Benutzer einsehbar sind. Jeder Benutzer ist zur Einhaltung
einer geaenderten Benutzerordnung verpflichtet, sobald er Gelegenheit
hatte, davon Kenntnis zu nehmen.
Vor Eroeffnung eines neuen Accounts bestaetigt der Benutzer mit
seiner Unterschrift, von der aktuellen Benutzerordnung Kenntnis zu haben.
8 Vereinsversammlung
8.1 Zustaendigkeit der Vereinsbesammlung
Die Vereinsbesammlung genehmigt die vom Vorstand bis dahin pendente
Aufnahme und Ausschliessung von Vereinsmitgliedern. Sie bestaetigt den
Vorstand und waehlt gegebenenfalls neue Organe.
8.2 Vereinsbeschluss
8.2.1 Antraege und Abstimmungsverfahren
Jedes Mitglied kann dem Vorstand Antraege unterbreiten, die er aus
wichtigen Gruenden provisorisch bewilligen kann. Liegen besondere Umstaende
vor, kann der Vorstand ueber einen Antrag an einer ausserordentlichen
Vereinsbesammlung auf elektronischem Wege abstimmen lassen, gemaess der
jeweils vom Vorstand festgelegten Prozedur.
8.2.2 Besondere Regelungen fuer Vereinsbeschluesse
Der System-Administrator entscheidet in eigener Kompetenz ueber die
Art und den Umfang der zur Verfuegung gestellten Software. Der
System-Administrator hat die Kompetenz, gegebenenfalls in Absprache mit dem
Vorstand, Benutzungsbeschraenkungen zu erlassen. Dies gilt insbesondere
fuer die Wahrung der Sicherheit der auf
trash.net gelagerten Daten.
9 Aufloesung des Vereins
Wird der Verein
trash.net durch Mehrheitsbeschluss der
Vereinsbesammlung oder aus rechtlichen Gruenden aufgeloest, ist der Verein
um die anteilmaessige Verteilung der verbleibenden Mittel besorgt. Danach
wird die Loeschung des Handelsregistereintrags beantragt. Wird der Verein
trash.net unmittelbar durch eine nachfolgende Institution gleicher
Gesinnung ersetzt, werden allenfalls uebrigbleibende Mittel vollstaendig
dieser Institution uebergeben.
10 Weiteres
10.1 Es wird darauf hingewiesen, dass der Besitzer der Domain
trash.net,
Lukas Karrer, diesen jederzeit fuer seine eigenen Zwecke verwenden und dem
Verein
trash.net die Benuetzungsrechte dafuer entziehen kann.
10.2 Der rechtlichen Grundlage fuer Einkuenfte aus Sponsoringbeitraegen
und eventuellen Werbeeinnahmen willen ist
trash.net im Handelsregister
eingetragen. Es ist jedoch nicht im Sinn der Gruender, aus
trash.net einen
kommerziellen Server zu machen.
trash.net soll selbstkostendeckend
funktionieren, allfaelliger =DCberschuss an Mitteln wird im Sinne der
Gruender fuer
trash.net unmittelbar reinvestiert.
10.3 Der Verein
trash.net ist ausdruecklich darum bemueht, ueber seine
Benutzer und Mitglieder moeglichst wenig Daten zu besitzen. Keinesfalls
werden Daten zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben. =DCber den
Umgang mit Daten informiert die Benutzerordnung.
10.4 Fuer die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das
Vereinsvermoegen. Jede persoenliche Haftung der Mitglieder ist
ausgeschlossen.
10.5 Fuer alle Angelegenheiten gilt schweizerisches Recht. Der
Gerichtsstand ist Zuerich.
Der Pr=E4sident Der Aktuar Der Kassier
Simon Ramseier Glenn Oberholzer Daniel Boos
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Lukas Karrer Email: lkarrer(a)trash.net
WWW:
http://www.trash.net/
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www.trash.net
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